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13.03.2022

Cotton Campaign beendet Boykott-Aufruf: Usbekische Baumwollernte frei von Kinder- und Zwangsarbeit

Usbekische Baumwolle ist rehabilitiert: Die Cotton Campaign lässt ihren langjährigen Boykottaufruf fallen. „Wir freuen uns über diesen längst überfälligen Schritt“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. „Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet schon seit mehreren Jahren positiv zur usbekischen Baumwollernte: Kinder- und Zwangsarbeit gehören dort der Vergangenheit an.“ Die EU gewährt dem Land seit 2021 sogar zollfreien Marktzugang und honoriert damit Usbekistans besondere Anstrengungen im Sozial- und Umweltbereich.

Für die deutsche Textilbranche ist das Ende des Boykotts eine gute Nachricht. Der Handel mit usbekischen Baumwollprodukten war zwar nie sanktioniert, doch seit 2009 hatten insgesamt 331 international tätige Marken und Einzelhändler ein „Baumwollversprechen“ der NGO unterzeichnet. „Der Boykott-Aufruf der Cotton Campaign vergrößerte Usbekistans Abhängigkeit von Russland und China“, meint Silvia Jungbauer. „Diese Entwicklung können wir jetzt aufhalten.“

Usbekische Baumwolle ist rehabilitiert: Die Cotton Campaign lässt ihren langjährigen Boykottaufruf fallen. „Wir freuen uns über diesen längst überfälligen Schritt“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. „Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet schon seit mehreren Jahren positiv zur usbekischen Baumwollernte: Kinder- und Zwangsarbeit gehören dort der Vergangenheit an.“ Die EU gewährt dem Land seit 2021 sogar zollfreien Marktzugang und honoriert damit Usbekistans besondere Anstrengungen im Sozial- und Umweltbereich.

Für die deutsche Textilbranche ist das Ende des Boykotts eine gute Nachricht. Der Handel mit usbekischen Baumwollprodukten war zwar nie sanktioniert, doch seit 2009 hatten insgesamt 331 international tätige Marken und Einzelhändler ein „Baumwollversprechen“ der NGO unterzeichnet. „Der Boykott-Aufruf der Cotton Campaign vergrößerte Usbekistans Abhängigkeit von Russland und China“, meint Silvia Jungbauer. „Diese Entwicklung können wir jetzt aufhalten.“

Die ILO spornt indessen internationale Hersteller an, sich in dem Land zu engagieren, denn inzwischen gilt Usbekistan als nachhaltige Beschaffungsalternative zu China. Die ILO attestiert Usbekistan in ihrem aktuellen Monitoringbericht, dass die Baumwollernte frei von Kinder- und Zwangsarbeit abläuft. Seit April 2021 gewährt die Europäische Union Usbekistan zollfreien Marktzugang durch den Sonderstatus “GSP+”. Diesen erhalten nur Entwicklungsländer, die erwiesenermaßen 27 internationale Konventionen in den Bereichen Arbeit, Soziales, Umwelt und Menschenrechte umgesetzt haben und auch einhalten.

Seit 2021 arbeitet GESAMTMASCHE mit dem usbekischen Textilverband UZTEKSTILPROM in einem Partnerschaftsprojekt zusammen, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird. Das Projekt bietet Unternehmen in Deutschland und Usbekistan eine Plattform für wirtschaftliche Kooperation und soll den nachhaltigen Handel zwischen beiden Ländern stärken.

Quelle:

Gesamtmasche e.V.

07.03.2022

BTE: Schuhhandel hatte 2021 erneut schwieriges Jahr

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

Zwar wachsen die Online-Umsätze jener Schuhhäuser, die neben dem POS-Umsatz auch einen digitalen Vertriebsweg unterhalten, doch konnten die Online-Umsatzanteile den Rückgang im stationären Business nicht kompensieren. Zwei Drittel der Schuhhändler verzeichnen einen Online-Umsatzanteil von unter 10 Prozent vom Gesamtumsatz. Dabei handelt es sich um Verkäufe über Plattformen, den eigenen Webshop oder über Social Media-Verkaufsaktivitäten.

Die Online-Umsätze mit Schuhen insgesamt, inkl. jener der Online-Pure Player, stiegen in 2021 nach ersten BTE-Berechnungen um 12 bis 15 Prozent. Vor diesem Hintergrund haben sich die Marktanteile auch im vergangenen Jahr weiter zugunsten des Online-Handels verschoben. Der BTE geht davon aus, dass nach knapp 35 Prozent in 2020 der Onlineanteil mit Schuhen auf aktuell 40 Prozent gewachsen ist. Während die Corona-Maßnahmen das stationäre Business hart trafen und es förmlich ausbremsten, wirkten sie für den Online-Handel wie ein Konjunkturpaket.

Der stationäre Schuhhandel durchlief im vergangenen Jahr eine Berg- und Talfahrt. Bis einschließlich Mai mussten die Schuhgeschäfte in den meisten Bundesländern geschlossen bleiben und konnten sich nur über Click&Collect oder Click&Meet über Wasser halten. Nach dem Re-Opening zog dann in den Sommermonaten das Geschäft kräftig an, so dass über eine ausgesprochen starke Verbrauchernachfrage ein Gutteil der im Lockdown verlorenen Umsätze wieder aufgeholt werden konnte. Allerdings brach mit Einführung von 2G im November die Umsatzkurve erneut und heftig nach unten hin ab. Selbst im normalerweise stark frequentierten Weihnachtsgeschäft fehlten vielerorts 30 bis 40 Prozent der Kunden, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Verkaufserlöse.

Insgesamt verlief das letzte Jahr je nach Betriebsform und Standort sehr unterschiedlich. Entsprechend ist die Spreizung der Umsatzentwicklung sehr groß. Kleine inhabergeführte Fachgeschäfte mit traditionell starker Kundenbindung kamen meist besser durch das Jahr als so mancher größerer Filialist, der in Shopping-Zentren oder in Normalzeiten hoch frequentierten Haupteinkaufslagen der Metropolen vertreten ist. Denn die Einkaufszentren mit ihrem hohen gastronomischen Mieterbesatz waren schwach besucht und in den Highstreets fehlten oftmals die Kunden aus dem weiteren Umland sowie Touristen und Messebesucher aus dem Ausland. Kleine Standorte konnte dagegen davon profitieren, dass viele Menschen im Homeoffice arbeiteten und sie ihren Einkaufsradius deutlich einschränkten.

Bei rückläufigen stationären Umsätzen und steigenden Online-Verkäufe dürfte das Marktvolumen mit Schuhen in 2021 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2020 geblieben sein. Damals betrug das Marktvolumen nach den Berechnungen des BTE 10,2 Milliarden Euro und lag um 1,6 Milliarden Euro bzw. 13 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Eindeutiger Corona-Verlierer ist der stationäre Schuhhandel, dem – wie bereits erwähnt – noch immer 25 Prozent seiner früheren Umsätze fehlen.

Dank staatlicher Hilfsprogramme schlugen sich diese Umsatzverluste nicht in vollem Umfang in den Bilanzen des Schuhfachhandels nieder. Über rückzahlbare KfW-Kredite und neue Bankkredite konnten sie ihre Liquidität sichern und mittels Kurzarbeit und Überbrückungshilfen die Kostenseite entlasten. Anders hätte ein größerer Teil der Unternehmen das abgelaufene Jahr auch wohl kaum überstanden.

Mit den vor einigen Tagen beschlossenen Lockerungen ist nun die Zuversicht in den Schuhgeschäften zurückgekehrt. Zwar herrscht noch immer ein gewisses Maß an Verunsicherung in der Bevölkerung, aber es ist abzusehen, dass sich diesbezüglich bald wieder Normalität im Einkaufsverhalten einstellt und bei den Menschen – wie bereits nach dem Ende des letzten Lockdowns – die Freude am Shoppen in den Schuhgeschäften zurückkehrt. Ein unbeschwerter Einkauf wird sich allerdings erst einstellen, wenn die Ukraine-Krise überwunden ist. Darauf hoffen alle.

 

Weitere Informationen:
Schuhe Schuhhandel SHOES
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BVMed / Darius Ramazani
Dr. Marc-Pierre Möll, BVMed-Geschäftsführer
25.02.2022

BVMed: „Versorgung mit Medizintechnologien muss gewährleistet bleiben“

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) auf die Notwendigkeit hin, Menschen und Gesundheitssysteme in allen Teilen der Welt weiterhin und ununterbrochen mit medizinischen Produkten und Technologien zu versorgen.

„Die Hauptaufgabe der MedTech-Branche ist es, Patient:innen und Gesundheitssysteme auf der ganzen Welt moderne medizinische Lösungen zur Verfügung zu stellen. Dieser Auftrag muss auch die medizinische Versorgung in Konflikt- und Krisengebieten umfassen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Dafür sei es wichtig, dass alle Beteiligten im Blick behalten, dass Sanktionen die sichere Lieferung und Versorgung mit medizinischen Technologien, Komponenten und Rohstoffen sowie mit Ersatzteilen für die Wartung nicht beeinträchtigen, wo immer diese benötigt werden.

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) auf die Notwendigkeit hin, Menschen und Gesundheitssysteme in allen Teilen der Welt weiterhin und ununterbrochen mit medizinischen Produkten und Technologien zu versorgen.

„Die Hauptaufgabe der MedTech-Branche ist es, Patient:innen und Gesundheitssysteme auf der ganzen Welt moderne medizinische Lösungen zur Verfügung zu stellen. Dieser Auftrag muss auch die medizinische Versorgung in Konflikt- und Krisengebieten umfassen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Dafür sei es wichtig, dass alle Beteiligten im Blick behalten, dass Sanktionen die sichere Lieferung und Versorgung mit medizinischen Technologien, Komponenten und Rohstoffen sowie mit Ersatzteilen für die Wartung nicht beeinträchtigen, wo immer diese benötigt werden.

„Wir werden weiterhin eng mit der Bundesregierung und über unseren europäischen Dachverband MedTech Europe mit den europäischen Institutionen zusammenarbeiten, um die Situation und die Auswirkungen auf die Medizintechnik-Branche zu beobachten, zu analysieren und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Unsere Gedanken sind in diesen schwierigen Zeiten bei allen, die von dieser Krise betroffen sind“, so Möll.

Rolf Pangels
Rolf Pangels
25.02.2022

BTE: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle im Outfithandel

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 
Ganz im Gegenteil würden die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend sein. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“
 
Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich gewesen. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

17.02.2022

BTE fordert "Keine planungsrechtliche Bevorzugung von FOC"

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 
Der BTE fordert in diesem Zusammenhang aber gleiches Recht für alle! Es dürefe keine Bevorteilung von FOC/DOC-Vorhaben auf „Wunsch“ oder Druck von Investoren geben. Dass solcher Druck aufgebaut wird, ist dem BTE sowohl bei Neuvorhaben als auch bei den aktuell zahlreichen Erweiterungsplänen für bestehende FOC/DOC bekannt. Eine „Beugung“ der rechtlichen Vorgaben zugunsten einer Neuansiedlung oder Erweiterung von FOC/DOC sei nicht akzeptabel, wenn man es mit der Förderung der Innenstädte als lebendige Handelszentren wirklich ernst meine.
 
Nach BTE-Einschätzung wird das (lokale) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übergeordnete Wirksamkeit entfalten. Künftig werde es sicherlich schwieriger werden, dass sich Investoren und Kommunen zur Etablierung eines FOC/DOC (vorab) absprechen, um ein geplantes Vorhaben mit einem einzigen bzw. alleinigen Bertreiber „durchzuboxen“.  

Weitere Informationen:
Fashion Outlet Center
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
VDB Verband der Bettenfachgeschäfte

© solidian GmbH
16.02.2022

BMBF-Innovationsforum „FiberBuild“ fokussiert Bauweisen der Zukunft

Über 200 Vertreter*innen aus der Faserverbundbranche, dem Bauwesen und der Wissenschaft nahmen im Januar 2022 am Abschlussforum des BMBF-Innovationsforums „FiberBuild – Faserverbundindustrie erschließt Bauwesen“ teil, um das Potenzial von faserverstärkten Werkstoffen für Bauanwendungen zu diskutieren, neue Geschäftsfelder zu analysieren und sich branchenübergreifend zu vernetzen. Zu dem zweitägigen Online-Event hatte der Projektinitiator, das Fachnetzwerk CU Bau des Composites United e V., eingeladen.
 
Über 200 Interessenten waren der Einladung gefolgt und erhielten Einblicke in die Welt der Faserverbundwerkstoffe. Neben einer Studie zum Marktpotenzial dieser Materialien im Bauwesen sowie dem Konzept einer Ideen-TransferPlattform stellten Referenten aus dem gesamten DACH-Raum ihre bisherigen Erfahrungen mit Produkten aus faserverstärkten Werkstoffen für bspw. Brückenbauten und -sanierungen, Türme und Masten, Leichtbaudächer oder -fassaden vor.

Über 200 Vertreter*innen aus der Faserverbundbranche, dem Bauwesen und der Wissenschaft nahmen im Januar 2022 am Abschlussforum des BMBF-Innovationsforums „FiberBuild – Faserverbundindustrie erschließt Bauwesen“ teil, um das Potenzial von faserverstärkten Werkstoffen für Bauanwendungen zu diskutieren, neue Geschäftsfelder zu analysieren und sich branchenübergreifend zu vernetzen. Zu dem zweitägigen Online-Event hatte der Projektinitiator, das Fachnetzwerk CU Bau des Composites United e V., eingeladen.
 
Über 200 Interessenten waren der Einladung gefolgt und erhielten Einblicke in die Welt der Faserverbundwerkstoffe. Neben einer Studie zum Marktpotenzial dieser Materialien im Bauwesen sowie dem Konzept einer Ideen-TransferPlattform stellten Referenten aus dem gesamten DACH-Raum ihre bisherigen Erfahrungen mit Produkten aus faserverstärkten Werkstoffen für bspw. Brückenbauten und -sanierungen, Türme und Masten, Leichtbaudächer oder -fassaden vor.

Diese Werkstoffe zeichnen sich insbesondere durch überzeugende strukturelle Eigenschaften bei vergleichsweise niedrigem Materialeinsatz aus und bieten somit ökologische Vorteile. Durch die höhere Lebensdauer, reduzierte Wartungsaufwände, einfache Handhabung und geringere Transportlasten bieten sie gleichzeitig auch ökonomische Vorzüge. Sie erlauben ebenfalls eine besondere Designfreiheit und die Integration von erweiterten Funktionalitäten, wie etwa die Schadensüberwachung durch integrierte Sensoren.

Am zweiten Veranstaltungstag lag der Fokus auf der Bauindustrie, die sich aktuell mit der Forderung nach klimaschonenden und nachhaltigen Werkstoffen und Technologien konfrontiert sieht. Benötigt werden material- und energieeffiziente Lösungen zur Reduktion von CO2-Emissionen. Faserverbundverstärkte Baustoffe können hier Lösungen aufzeigen.

Außerdem setzen die stagnierende Produktivität sowie der andauernde Fachkräftemangel bei steigenden Personalkosten die Baubranche zusätzlich unter Druck. Hier bieten sich Ansatzpunkte über digitales, vollautomatisiertes Bauen sowie Produktionssysteme mit mehr Standardisierung bzw. einer Vorfertigung in der Fabrik. Leichtbauweisen mit Faserverbunden verfügen über einen hohen Vorfertigungsgrad, durch additive Fertigungsverfahren (z. B. 3D-Druck) können Planungsdaten zeit- und kosteneffizient direkt vor Ort in die Ausführung übertragen werden.

Die größte Hürde für den flächendeckenden Einsatz von faserverstärkten Bauprodukten ist aber das Baurecht. Im Gegensatz zu bekannten, herkömmlichen Baumaterialien fehlen für faserverstärkte Werkstoffe grundlegende Normenwerke und bauaufsichtliche Regelungen. Daraus entsteht für jedes Projekt die Notwendigkeit einer Zustimmung im Einzelfall, einer gutachterlichen Stellungnahme sowie von experimentellen Untersuchungen. Dies ist mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden, was einen Einsatz von neuen Werkstoffen natürlich erschwert. Die Schwierigkeiten bei der Zusammenfassung in einer Norm entstehen auch durch die Werkstoffvielfalt und die unterschiedlichen Herstellungsprozesse. So sind verschiedene, kombinierbare Harz- und Fasersysteme am Markt, unterschiedliche Fertigungstechnologien sind ausschlaggebend für Toleranzen im Material. Die ersten normativen Grundlagen entstehen aktuell auf Bemühungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb).  

„Wir haben an beiden Eventtagen gesehen, wie die Zukunft der Baubranche aussehen kann“, resümierte Roy Thyroff, Geschäftsführer des CU Bau. „Für den Einsatz von nichtmetallischen Bewehrungen sind umfassende Kenntnisse zu Material- und Tragverhalten notwendige Voraussetzung. In anderen Industrien, wie der Luftfahrt oder dem Automobilbau, werden Faserverbund-Bauteile schon in Serie gefertigt, da Forschung und Testing dort schon viel weiter vorangeschritten sind. Das Fachnetzwerk CU Bau ist die richtige Plattform um diese Lücke auch für den Bausektor zu schließen. Wir werden branchenübergreifend und werkstoffneutral Wissenschaft und Praxis miteinander verbinden.“  
 
Weitere Informationen zum Projekt online: https://composites-united.com/projects/fiberbuild/

Quelle:

bm CONSULTING

15.02.2022

Neuer Produktdaten-Standard für E-Com-Anwendungen

Schon seit einigen Jahren bemüht sich der BTE um eine effiziente und umfassende Versorgung des Fashionhandels mit aussagekräftigen Produktbildern und relevanten Produktdaten und hat entsprechende Initiativen unterstützt. Denn geeigneter Content ist für digitales Marketing und einen erfolgreichen E-Commerce ein absolutes Muss. So laden heute bereits mehr als 17.000 Händler Produktdaten über den Online-Dienstleister Fashion Cloud, Europas führender Anbieter für Lösungen zum Content-Austausch, herunter; 2.000 Händler nutzen zusätzlich die besonders effiziente Möglichkeit Produktdaten von Marken automatisch via API über Fashion Cloud in ihre Webshops zu integrieren.
 
Doch die Datenqualität der Lieferanten, die z.B. für einen erfolgreichen Webshop der Händler ausschlaggebend ist, variiert stark und ist in vielen Fällen noch immer optimierungsbedürftig. Fashion Cloud hat daher mit Unterstützung des BTE und Euretco auf Basis der Händlerbedürfnisse einen neuen E-Com Datenstandard entwickelt. Industrie und Handel erhalten jetzt ein standardisiertes und praktikables Content-Datenformat für E-Commerce-Anwendungen.
 

Schon seit einigen Jahren bemüht sich der BTE um eine effiziente und umfassende Versorgung des Fashionhandels mit aussagekräftigen Produktbildern und relevanten Produktdaten und hat entsprechende Initiativen unterstützt. Denn geeigneter Content ist für digitales Marketing und einen erfolgreichen E-Commerce ein absolutes Muss. So laden heute bereits mehr als 17.000 Händler Produktdaten über den Online-Dienstleister Fashion Cloud, Europas führender Anbieter für Lösungen zum Content-Austausch, herunter; 2.000 Händler nutzen zusätzlich die besonders effiziente Möglichkeit Produktdaten von Marken automatisch via API über Fashion Cloud in ihre Webshops zu integrieren.
 
Doch die Datenqualität der Lieferanten, die z.B. für einen erfolgreichen Webshop der Händler ausschlaggebend ist, variiert stark und ist in vielen Fällen noch immer optimierungsbedürftig. Fashion Cloud hat daher mit Unterstützung des BTE und Euretco auf Basis der Händlerbedürfnisse einen neuen E-Com Datenstandard entwickelt. Industrie und Handel erhalten jetzt ein standardisiertes und praktikables Content-Datenformat für E-Commerce-Anwendungen.
 
Der E-Com Datenstandard von Fashion Cloud besteht aus Pflichtattributen, wie z.B. Saison, Geschlecht, Material und Pflegehinweise. Begleitet werden diese von optionalen Attributen, die E-Com-Händlern darüber hinaus helfen, die Artikel optimal in Szene zu setzen. Darunter fallen bspw. Nachhaltigkeits-Zertifikate, Herkunftsland oder die genau Bemaßung. Der Standard orientiert sich an der von Industrie und Handel erarbeiteten Anwendungsempfehlungen der GS1, an der auch der BTE maßgeblich mitgewirkt hat.
 
BTE und Fashion Cloud appellieren an alle Lieferanten, den neuen Standard anzuwenden. Weitere Informationen zur Produktdaten-Schnittstelle für Fashionhändler findet man unter https://fashion.cloud/de/integration-haendler.

Weitere Informationen:
BTE Bilddaten
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
VDB Verband der Bettenfachgeschäfte

15.02.2022

Eintragung der IVC ins Lobbyregister erfolgt

Seit dem 11. Februar 2022 wird die Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) unter der Registriernummer R000411 im deutschen Lobbyregister geführt, dessen Einführung der Bundestag im März vergangenen Jahres beschlossen hatte.

Nach verschiedenen Korruptionsverdachtsfällen und dem eher schlechten Zeugnis, das Transparency International den Bundesländern in einem Lobbyranking ausgestellt hatte, waren die Rufe nach mehr Transparenz lauter geworden. Das zum 01. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz, auf das sich Union und SPD nach langen Verhandlungen einigen konnten, verpflichtet nun professionelle Interessenvertreter dazu, sich in das öffentlich einsehbare Register einzutragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber und die finanziellen Aufwendungen zu machen.

Nachdem die IVC bereits seit mehreren Jahren auf eigene Initiative hin im europäischen Transparenzregister eingetragen ist, befürwortet die in Frankfurt beheimatete Branchenvertretung bedeutender Chemiefaserhersteller Deutschlands, Österreichs und der Schweiz alle Initiativen, die zu mehr Transparenz in der Lobbyarbeit führen.

Seit dem 11. Februar 2022 wird die Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) unter der Registriernummer R000411 im deutschen Lobbyregister geführt, dessen Einführung der Bundestag im März vergangenen Jahres beschlossen hatte.

Nach verschiedenen Korruptionsverdachtsfällen und dem eher schlechten Zeugnis, das Transparency International den Bundesländern in einem Lobbyranking ausgestellt hatte, waren die Rufe nach mehr Transparenz lauter geworden. Das zum 01. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz, auf das sich Union und SPD nach langen Verhandlungen einigen konnten, verpflichtet nun professionelle Interessenvertreter dazu, sich in das öffentlich einsehbare Register einzutragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber und die finanziellen Aufwendungen zu machen.

Nachdem die IVC bereits seit mehreren Jahren auf eigene Initiative hin im europäischen Transparenzregister eingetragen ist, befürwortet die in Frankfurt beheimatete Branchenvertretung bedeutender Chemiefaserhersteller Deutschlands, Österreichs und der Schweiz alle Initiativen, die zu mehr Transparenz in der Lobbyarbeit führen.

Die IVC sehe das vorliegende Gesetz als einen ersten Schritt zur Stärkung der Akzeptanz von Organisationen, die politische Kontakte pflegten, so der 1. Vorsitzende der IVC Klaus Holz, Geschäftsführer der Trevira GmbH. Leider bestünden noch viele Lücken und Ausnahmen. „Hier ist der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, schnellstmöglich eine Gleichbehandlung für alle Interessenvertreter herbeizuführen, die auf dem politischen Parkett in Berlin tätig sind, damit alle Beteiligten sich auf gleicher Augenhöhe begegnen können“, betont Holz.

„Wir sind für unsere Branche darüber hinaus europaweit für alle Themen rund um die Bereiche Umweltschutz und REACH tätig. Daher ist es für unsere Arbeit essentiell, zu wissen, auf welche Organisationen und Parteien wir dabei treffen“, ergänzt der Geschäftsführer der IVC, Dr. Wilhelm Rauch.

(c) BVMed
08.02.2022

BVMed legt Taschenbücher zu MDR und MPDG aktualisiert auf

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seine kompakten Taschenbücher zur „EU-Medizinprodukte-Verordnung“ sowie zum deutschen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz „MPDG“ aktualisiert neu aufgelegt. Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) gilt seit dem 26. Mai 2021. Seitdem hat auf nationaler Ebene das MPDG das alte Medizinproduktegesetz (MPG) abgelöst.

Das Taschenbuch „EU-Medizinprodukte-Verordnung – Verordnung (EU) 2017/745“ beinhaltet in konsolidierter Neufassung den Text der MDR nach dem dritten Korrigendum aus Juli 2021.

Das Taschenbuch „MPDG, HWG, Verordnungen zum MPDG“ enthält neben dem MPDG auch die aktuellen Gesetzestexte des HWG sowie der Rechtsverordnungen zum MPDG.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat seine kompakten Taschenbücher zur „EU-Medizinprodukte-Verordnung“ sowie zum deutschen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz „MPDG“ aktualisiert neu aufgelegt. Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) gilt seit dem 26. Mai 2021. Seitdem hat auf nationaler Ebene das MPDG das alte Medizinproduktegesetz (MPG) abgelöst.

Das Taschenbuch „EU-Medizinprodukte-Verordnung – Verordnung (EU) 2017/745“ beinhaltet in konsolidierter Neufassung den Text der MDR nach dem dritten Korrigendum aus Juli 2021.

Das Taschenbuch „MPDG, HWG, Verordnungen zum MPDG“ enthält neben dem MPDG auch die aktuellen Gesetzestexte des HWG sowie der Rechtsverordnungen zum MPDG.

Quelle:

BVMed

Foto: GDH e.V.
Angela Breiter
04.02.2022

Neuer Vorstand der GDH e.V.: Angela Breiter erste Frau an der Spitze der Hutbranche

Die Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) hat ein neues, ehrenamtliches Führungsteam, das einstimmig bei der Online-Mitgliederversammlung im Januar 2022 gewählt wurde. Fünf von sieben Mitgliedern sind neu dabei – auch die 1. Vorsitzende Angela Breiter (Jahrgang 1991). Die 30-Jährige führt zusammen mit ihrem Bruder Alexander Breiter in 5. Generation die drei Geschäfte des 1863 gegründeten Familienunternehmens Hut-Breiter mit Stammsitz in München.

Angela Breiter löst Andreas Voigtländer ab, der 24 Jahre lang die Geschicke der GDH leitete. Der jetzt 63-jährige Inhaber von Hut Mühlenbeck, Wiesbaden, wurde in der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Nach wie vor wird der Hutspezialist durch seine Expertise den Verband unterstützen und die Branchenumfragen der GDH betreuen.

Die Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) hat ein neues, ehrenamtliches Führungsteam, das einstimmig bei der Online-Mitgliederversammlung im Januar 2022 gewählt wurde. Fünf von sieben Mitgliedern sind neu dabei – auch die 1. Vorsitzende Angela Breiter (Jahrgang 1991). Die 30-Jährige führt zusammen mit ihrem Bruder Alexander Breiter in 5. Generation die drei Geschäfte des 1863 gegründeten Familienunternehmens Hut-Breiter mit Stammsitz in München.

Angela Breiter löst Andreas Voigtländer ab, der 24 Jahre lang die Geschicke der GDH leitete. Der jetzt 63-jährige Inhaber von Hut Mühlenbeck, Wiesbaden, wurde in der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Nach wie vor wird der Hutspezialist durch seine Expertise den Verband unterstützen und die Branchenumfragen der GDH betreuen.

2. Vorsitzende ist Siegfried Seidl (1972), Hut Mayer aus Neuötting, der viel Erfahrung durch sein achtjähriges Engagement im GDH-Vorstand mitbringt. Die beiden Vorstandsvorsitzenden werden durch den fünfköpfigen Vorstandsbeirat unterstützt. Neben Annette Wahl, die bereits seit zwei Wahlperioden als stellv. Vorsitzende aktiv war, haben sich vier neue Persönlichkeiten der Hutbranche erfolgreich zur Wahl gestellt:

  • Alexander Ehrhard (1985), Hut Streibich, Mainz
  • Sabine Falkenhagen (1964), Gebr. Hut Falkenhagen, Hamburg
  • Niko Paraschos (1968), Hut-Boutique, Arnsberg-Neheim
  • Helena Ruth Scarpone (1992), Hutsalon Ruth Stoll, Bad Säckingen
  • Annette Wahl (1968), Hut Nagel, Karlsruhe

Im Juni 2022 will sich die GDH zu einer zweiten Mitgliederversammlung treffen – diesmal persönlich – um motiviert den Neubeginn unter verjüngter Flagge die Zeit noch der Corona-Krise zu planen. Gemeinsam mit der GDH-Geschäftsführerin Kirsten Reinhardt stehen für 2022 verschiedene Aktivitäten an, beispielsweise die Kampagne zum `Internationalen Tag des Hutes´ am 25. November, an dem die GDH-Mitglieder den Titel `Hutträger des Jahres´ seit 2013 an prominente Persönlichkeiten verleihen.

Weitere Informationen:
GDH e.V. Vorstandsvorsitzender Vorstand
Quelle:

GDH

Grafik: Gesamtmasche e.V.
Seit 2019 haben sich die internationalen Frachtraten vervielfacht. Besonders betroffen ist die Route Ostasien-Nordeuropa. Auch die Laufzeiten haben sich um 50 Prozent und mehr verlängert. Über die Hälfte der deutschen Textil- und Bekleidungsimporte stammt aus Asien, alleine auf China ca. 25 Prozent.
02.02.2022

Maschenbranche kritisiert wachsende Abgabenlast

  • „Zölle auf Fracht und Rohstoffe müssen weg“

Die Preise für textile Rohstoffe und internationale Transporte sind binnen Jahresfrist extrem gestiegen. Der Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie fordert daher Zollerleichterungen für Rohmaterial und Fracht. „Mit dem rasanten Anstieg der Beschaffungskosten wachsen die Zollkosten im selben Tempo“, sagt Silvia Jungbauer, Geschäftsführerin von Gesamtmasche. „Steigende Abgaben in schwieriger Zeit – das muss aufhören.“

Störungen in den internationalen Lieferketten haben die Frachtraten bis auf das Zehnfache ansteigen lassen. Weil in der EU die Transportkosten mit dem Einfuhrgut mitverzollt werden müssen, erhöht sich die Abgabenlast mit steigenden Frachtpreisen. Das trifft grundsätzlich alle Branchen, doch besonders hart die Textilwirtschaft. „Im Herbst war die Lage nicht mehr kalkulierbar. Wir haben unseren Dachverband und die europäischen Schwesterverbände alarmiert.“ Inzwischen machen auch der BDI und der europäische Spitzenverband BusinessEurope mobil.  

  • „Zölle auf Fracht und Rohstoffe müssen weg“

Die Preise für textile Rohstoffe und internationale Transporte sind binnen Jahresfrist extrem gestiegen. Der Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie fordert daher Zollerleichterungen für Rohmaterial und Fracht. „Mit dem rasanten Anstieg der Beschaffungskosten wachsen die Zollkosten im selben Tempo“, sagt Silvia Jungbauer, Geschäftsführerin von Gesamtmasche. „Steigende Abgaben in schwieriger Zeit – das muss aufhören.“

Störungen in den internationalen Lieferketten haben die Frachtraten bis auf das Zehnfache ansteigen lassen. Weil in der EU die Transportkosten mit dem Einfuhrgut mitverzollt werden müssen, erhöht sich die Abgabenlast mit steigenden Frachtpreisen. Das trifft grundsätzlich alle Branchen, doch besonders hart die Textilwirtschaft. „Im Herbst war die Lage nicht mehr kalkulierbar. Wir haben unseren Dachverband und die europäischen Schwesterverbände alarmiert.“ Inzwischen machen auch der BDI und der europäische Spitzenverband BusinessEurope mobil.  

„Textil- und Bekleidungsprodukte sind ein Hochzollbereich. Die Branche zahlt daher einen überdurchschnittlichen Zollaufschlag auf die Fracht“, erklärt Silvia Jungbauer. Auf Bekleidung sind 12 Prozent Zoll fällig. Doch auch Rohstoffe und Halbwaren sind betroffen. Immerhin 4 Prozent Zoll gelten für zahlreiche Fasern. Dabei können viele Qualitäten nur im Ausland in ausreichender Menge beschafft werden. „Am besten wäre daher eine grundsätzliche Abgabenbefreiung für Rohstoffe. Für eine bezahlbare und sichere Rohstoffversorgung brauchen wir aber unbedingt wieder mehr Rohstoffquellen am Standort. Das gilt für Natur- wie Chemiefasern gleichermaßen.“

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V.

02.02.2022

BTE-Unternehmerbefragung: Verlorenes Jahr für viele Outfithändler

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 
Positiv ist festzuhalten, dass sich durch Lieferprobleme die Lagersituation bei Herbst/Winterware etwas entspannt hat. 36 Prozent der Teilnehmer vermeldeten per Mitte/Ende Januar unterdurchschnittliche Restbestände, bei 45 Prozent lagen sie im Durschnitt und nur bei 19 Prozent über dem normalen Level.
 
Bezüglich des Umsatzes für 2022 sind die befragten Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhändler eher optimistisch. 57 Prozent gehen von einem Plus gegenüber 2021 aus, fast ein Viertel sogar zweistellig. 27 Prozent rechnen mit einem Pari, nur 15 Prozent mit einem Minus.
 
Bei der Vororder sind die Outfithändler dennoch gespalten. 29 Prozent gehen mit höheren, 39 Prozent mit gleichbleibenden und 32 Prozent mit niedrigeren Mengenplanungen in die Orderrunde für Herbst/Winter 2022. Und das, obwohl über 90 Prozent der Umfrageteilnehmer derzeit mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Versorgung mit aktueller Ware ausgehen, fast die Hälfte davon sogar bei über 10 Prozent der Ware. Lediglich 7 Prozent sehen keinerlei Verzögerungen oder Ausfälle.
 
Etwas stärker gewichtet werden dürften dabei Nachhaltigkeits- bzw. ökologische Aspekte. Denn 80 Prozent der Umfrageteilnehmer registrieren hier eine zunehmende Sensibilität der Kunden – auch wenn es in der Gesamtbetrachtung vielfach noch Einzelfälle sind. Sechs von zehn Umfrageteilnehmer wollen diesen Trend daher beim Einkauf zumindest moderat berücksichtigen. Jeder vierte plant, hier sogar deutlich stärkere Akzente zu setzen. Fünf Prozent der Befragten monieren allerdings, dass das Angebot an entsprechender Ware noch zu gering ist.
 
Hinweis: An der Befragung nahmen über einhundert Unternehmen teil. Mehr als drei Viertel haben ihren Sortimentsschwerpunkt bei Bekleidung.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Umfrage
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.02.2022

BVMed: Neue KFZ-Verbandkasten-Norm um medizinische Gesichtsmasken ergänzt

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

  • Aufnahme von Gesichtsmasken Typ I nach DIN EN 14683: Auf Initiative des Gesetzgebers sowie Anregung von verschiedenen Verbänden und Organisationen hat das für den Bereich „Erste Hilfe“ zuständige DIN-Gremium die Aufnahme von Gesichtsmasken als zusätzlichen Hygieneschutz vorgenommen.
  • Entfall eines Dreiecktuches DIN 13168 D: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch ein Dreiecktuch im Verbandkasten enthalten sein muss.
  • Entfall des Verbandtuches DIN 13152 BR: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandkasten enthalten sein muss.
26.01.2022

BTE-Taschenbuch 2022 mit vergrößertem Statistik-Teil

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Einzelheiten:
• In übersichtlicher Form sind zahlreiche betriebswirtschaftliche Kennziffern (Leistungs-, Kosten- und Renditezahlen) der kürzlich erschienenen „Jahresstatistik im Handel 2019“ für den Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Lederwaren-, Sport- und Online-Handel veröffentlicht; außerdem die Daten des BTE-Jahresbetriebsvergleichs 2020 für den mittelständischen Bekleidungsfachhandel.
• Der statistische Teil enthält außerdem die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der drei Branchen.
• Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung.
• Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.

Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch beim BTE-Webshop unter www.bte.de oder bei uns unter Publikationen beziehen. Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise. Bitte per E-Mail anfragen.

Weitere Informationen:
BTE BTE-Taschenbuch Textilien Schuhe Lederwaren
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V:

25.01.2022

BVMed unterstützt GKV-Spitzenverband bei erhöhter Pflegehilfsmittel-Vergütung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In den neuen „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 13. Januar 2022 hebt der GKV-SV die Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel rückwirkend ab dem 1. Januar und zunächst bis 31. März 2022 auf. In einem Schreiben des Spitzenverbandes von Ende 2021 heißt es zudem, dass sich für eine Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale „im Interesse der Versicherten“ ausgesprochen wurde. Der BVMed unterstützt dieses Anliegen. Nach Ansicht des deutschen Medizintechnik-Verbands sollte die Regelung gesetzlich angegangen werden – beispielsweise in der bevorstehenden Pflegereform.

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren benötigt werden – besonders für die vulnerablen Gruppen der Pflegebedürftigen sowie zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen. Der Bedarf nach solchen Pflegehilfsmitteln sei bei gleichzeitig anhaltenden Preissteigerungen nach wie vor erhöht, argumentiert der BVMed. Es sei zudem davon auszugehen, dass das durch die Pandemie gesteigerte Hygienebewusstsein dauerhaft erhöht bleibe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

21.01.2022

BVMed: Diskussion der EU-Produkthaftungs-Richtlinie und KI-Haftung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der BVMed hält eine Verschärfung der Haftungsregelungen generell für nicht geeignet, um Vertrauen in KI Systeme zu erhöhen. Vertrauen kann nur dann erzeugt werden, wenn Schäden durch KI-Systeme vermieden werden und Medizinprodukte sicher sind. „Dies wird durch klare und umsetzbare Vorgaben zur Zertifizierung von KI-Software in der Medizintechnik erreicht“, so BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx.

Das BVMed-Positionspapier finden Sie hier.

Martina Bandte © Gesamtmasche
19.01.2022

Gesamtmasche: „Mittelstand im Wettbewerb künstlich schlechter gestellt“

  • Skepsis trotz guter Auftragslage
  • Hersteller kämpfen mit Überregulierung und anhaltend hohen Beschaffungspreisen

Zum Jahresauftakt sorgt eine gute Auftragslage bei den deutschen Maschenherstellern für stabile Geschäfte. Doch die Ruhe trügt: „Optimistisch ist die Branche nicht“, betont Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Die Lage im stationären Modeeinzelhandel ist katastrophal, und praktisch alle Hersteller haben mit einem immensen Kostenschub zu kämpfen.“ Die Folgen der Corona-Krise, überschießende Beschaffungspreise, Rohstoffknappheit und Chaos bei der Fracht belasten die Branche enorm. „Doch statt uns in dieser angespannten Lage zu entlasten, bürdet uns die Politik ständig weitere Regulierungen auf“, kritisiert die Familienunternehmerin.

  • Skepsis trotz guter Auftragslage
  • Hersteller kämpfen mit Überregulierung und anhaltend hohen Beschaffungspreisen

Zum Jahresauftakt sorgt eine gute Auftragslage bei den deutschen Maschenherstellern für stabile Geschäfte. Doch die Ruhe trügt: „Optimistisch ist die Branche nicht“, betont Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Die Lage im stationären Modeeinzelhandel ist katastrophal, und praktisch alle Hersteller haben mit einem immensen Kostenschub zu kämpfen.“ Die Folgen der Corona-Krise, überschießende Beschaffungspreise, Rohstoffknappheit und Chaos bei der Fracht belasten die Branche enorm. „Doch statt uns in dieser angespannten Lage zu entlasten, bürdet uns die Politik ständig weitere Regulierungen auf“, kritisiert die Familienunternehmerin.

Angesichts der positiven Umsatzentwicklung im Inland und steigender Auftragseingänge bewegt sich der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 1. Quartal 2022 mit 17,96 im deutlich positiven Bereich (Indexwert zum 4. Quartal 2021: 14,54). Allerdings klagen viele Hersteller über rückläufige Erträge. Über ein Viertel beklagt, dass die zu erzielenden Preise nicht mehr auskömmlich sind. Verbandspräsidentin Martina Bandte: „Im Handel und bei großen industriellen Abnehmern lassen sich die Kostensteigerungen nur schwer weitergeben. Die Endverbraucher sind bei Textilwaren eher noch sparsamer geworden als vor der Corona-Pandemie.“

Auch die Verschiebungen der internationalen Kräfteverhältnisse machten der Branche Sorgen. Die abnehmende Bedeutung Europas im globalen Wirtschaftskontext erschwere und verteuere vor allem für kleine und mittlere Unternehmen die Beschaffung. „Statt Unternehmen mit geeigneten Strategien zu unterstützen, stellt die Politik vor allem den Mittelstand im Wettbewerb künstlich schlechter. Paradebeispiele sind das neue Lieferkettengesetz und eine ideologisierte Energiepolitik. Teuer, wirkungslos, wohlstandsmindernd – das ist das Etikett, das man getrost auf verschiedene aktuelle Politiken kleben kann.“

BVMed und VKD veröffentlichen aktualisierte Musterverträge (c) BVMed | VKD/Lopata
18.01.2022

BVMed und VKD veröffentlichen aktualisierte Musterverträge

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die aktualisierten „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ veröffentlicht. Die 26-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die aktualisierten „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ veröffentlicht. Die 26-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

„Die Zusammenarbeit zwischen Medizinprodukteunternehmen und Ärzt:innen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeiter:innen ist notwendig für die Weiterentwicklung innovativer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten, ist wichtig für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung und ist politisch erwünscht“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Doch die Zusammenarbeit braucht neben den geltenden gesetzlichen Regeln „konkrete Empfehlungen und Handlungsvorgaben für eine praxistaugliche Umsetzung“. Die gemeinsamen Musterverträge von VKD und BVMed bieten eine bewährte Grundlage für die rechtmäßige Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt.

Die Musterverträge, die 2006 erstmals mit dem VKD vereinbart wurden, können unter www.bvmed.de/mustervertraege heruntergeladen werden.

13.01.2022

BTE-Unternehmerumfrage 2022 gestartet

Wie bewerten Sie das Jahr 2021 und die Aussichten für 2022? Wie ist ihre Lagersituation bei Herbst- und Winterware? Rechnen Sie mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Herbst/Winter 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 

Wie bewerten Sie das Jahr 2021 und die Aussichten für 2022? Wie ist ihre Lagersituation bei Herbst- und Winterware? Rechnen Sie mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Herbst/Winter 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 
Dies sind einige der Fragen aus der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage. Jedes Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel ist eingeladen, einige Fragen über das Jahr 2021 sowie seine Pläne und Erwartungen für 2022 zu beantworten. Alle Antworten werden vertraulich behandelt. Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden. Der BTE bittet um Beantwortung bis 28. Januar 2022 und um eine rege Beteiligung, um ein möglichst repräsentatives Bild der Branche zu erhalten und die Wünsche und Forderungen der Unternehmen noch besser vertreten zu können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Februar veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren