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25.03.2022

vti: Situation für Textilfirmen „paradox, prekär und bedrohlich“

„Die Situation ist für viele mittelständische Textilproduzenten paradox, prekär und bedrohlich. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, doch die Erträge decken kaum noch den Aufwand – betriebswirtschaftlich stehen die Uhren auf Fünf vor Zwölf.“ Darauf weist der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) in einer am 24. März 2022 in Chemnitz veröffentlichten Medieninformation hin. „Unsere Firmen kämpfen nicht nur mit exorbitant gestiegenen Energiekosten, sondern auch mit deutlich höherem Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport. Das alles lässt sich nicht auf die Verkaufspreise umlegen“, erklärte vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (textil + mode), Berlin, kosten Strom und Gas mittlerweile fast fünfmal mehr als 2021. Beim Ankauf von Chemiefasern betragen die Preissteigerungen rund 70 Prozent; bei den für die Textilveredlung wichtigen Farbstoffen 40 Prozent.

„Die Situation ist für viele mittelständische Textilproduzenten paradox, prekär und bedrohlich. Die Auftragsbücher sind gut gefüllt, doch die Erträge decken kaum noch den Aufwand – betriebswirtschaftlich stehen die Uhren auf Fünf vor Zwölf.“ Darauf weist der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) in einer am 24. März 2022 in Chemnitz veröffentlichten Medieninformation hin. „Unsere Firmen kämpfen nicht nur mit exorbitant gestiegenen Energiekosten, sondern auch mit deutlich höherem Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport. Das alles lässt sich nicht auf die Verkaufspreise umlegen“, erklärte vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. (textil + mode), Berlin, kosten Strom und Gas mittlerweile fast fünfmal mehr als 2021. Beim Ankauf von Chemiefasern betragen die Preissteigerungen rund 70 Prozent; bei den für die Textilveredlung wichtigen Farbstoffen 40 Prozent.

„Sicher kann die Politik nicht alles regeln. Fakt ist jedoch, dass die Energiekosten in Deutschland weit über denen in anderen europäischen Ländern liegen. Deshalb setzen wir uns gemeinsam mit dem Gesamtverband vehement für die spürbare Senkung der Energiepreise ein“, so Jenz Otto. In diesem Zusammenhang verweist er darauf, dass den in zwei Pandemie-Jahren finanziell überstrapazierten Unternehmen KfW-Kredite nicht helfen: „Wir brauchen schnell und ohne Umschweife eine direkte Entlastung des produzierenden Mittelstands, der ja gemeinhin als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft gilt.“ vti-Vorstandsvorsitzender Thomas Lindner, Chef der Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, erinnert daran, dass die heimischen Textilfirmen in den vergangenen Jahren alle technischen Möglichkeiten zur Senkung des Energieaufwandes genutzt haben: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht; doch das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Eile tut not, damit wir unsere Waren weiterhin zu weltmarktfähigen Preisen anbieten können.“

Andreas Ludwig, Geschäftsführer der Thorey Gera Textilveredlung GmbH, Gera, verweist auf den hohen Strom- und Gasbedarf von Textilveredelungsunternehmen: „Wir rüsten beispielsweise Gesundheits- und Medizintextilien mit den gewünschten Funktionen aus – ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette. Kurzfristig können wir jedoch nicht auf alternative Energieträger umstellen.“ Wie Henry Schuck, Chef der Textil-Gruppe Finzel & Schuck, Limbach-Oberfrohna, hervorhebt, geht es momentan um Sein oder Nichtsein mittelständischer Betriebe: „Infolge der andauernden Corona-Krise wurden und werden in der Branche bereits die Reserven angegriffen. Die neuerlichen Belastungen gehen an die Substanz.“

Quelle:

vti / P3N MARKETING GMBH

Foto Pixabay
13.03.2022

Cotton Campaign beendet Boykott-Aufruf: Usbekische Baumwollernte frei von Kinder- und Zwangsarbeit

Usbekische Baumwolle ist rehabilitiert: Die Cotton Campaign lässt ihren langjährigen Boykottaufruf fallen. „Wir freuen uns über diesen längst überfälligen Schritt“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. „Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet schon seit mehreren Jahren positiv zur usbekischen Baumwollernte: Kinder- und Zwangsarbeit gehören dort der Vergangenheit an.“ Die EU gewährt dem Land seit 2021 sogar zollfreien Marktzugang und honoriert damit Usbekistans besondere Anstrengungen im Sozial- und Umweltbereich.

Für die deutsche Textilbranche ist das Ende des Boykotts eine gute Nachricht. Der Handel mit usbekischen Baumwollprodukten war zwar nie sanktioniert, doch seit 2009 hatten insgesamt 331 international tätige Marken und Einzelhändler ein „Baumwollversprechen“ der NGO unterzeichnet. „Der Boykott-Aufruf der Cotton Campaign vergrößerte Usbekistans Abhängigkeit von Russland und China“, meint Silvia Jungbauer. „Diese Entwicklung können wir jetzt aufhalten.“

Usbekische Baumwolle ist rehabilitiert: Die Cotton Campaign lässt ihren langjährigen Boykottaufruf fallen. „Wir freuen uns über diesen längst überfälligen Schritt“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. „Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet schon seit mehreren Jahren positiv zur usbekischen Baumwollernte: Kinder- und Zwangsarbeit gehören dort der Vergangenheit an.“ Die EU gewährt dem Land seit 2021 sogar zollfreien Marktzugang und honoriert damit Usbekistans besondere Anstrengungen im Sozial- und Umweltbereich.

Für die deutsche Textilbranche ist das Ende des Boykotts eine gute Nachricht. Der Handel mit usbekischen Baumwollprodukten war zwar nie sanktioniert, doch seit 2009 hatten insgesamt 331 international tätige Marken und Einzelhändler ein „Baumwollversprechen“ der NGO unterzeichnet. „Der Boykott-Aufruf der Cotton Campaign vergrößerte Usbekistans Abhängigkeit von Russland und China“, meint Silvia Jungbauer. „Diese Entwicklung können wir jetzt aufhalten.“

Die ILO spornt indessen internationale Hersteller an, sich in dem Land zu engagieren, denn inzwischen gilt Usbekistan als nachhaltige Beschaffungsalternative zu China. Die ILO attestiert Usbekistan in ihrem aktuellen Monitoringbericht, dass die Baumwollernte frei von Kinder- und Zwangsarbeit abläuft. Seit April 2021 gewährt die Europäische Union Usbekistan zollfreien Marktzugang durch den Sonderstatus “GSP+”. Diesen erhalten nur Entwicklungsländer, die erwiesenermaßen 27 internationale Konventionen in den Bereichen Arbeit, Soziales, Umwelt und Menschenrechte umgesetzt haben und auch einhalten.

Seit 2021 arbeitet GESAMTMASCHE mit dem usbekischen Textilverband UZTEKSTILPROM in einem Partnerschaftsprojekt zusammen, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird. Das Projekt bietet Unternehmen in Deutschland und Usbekistan eine Plattform für wirtschaftliche Kooperation und soll den nachhaltigen Handel zwischen beiden Ländern stärken.

Quelle:

Gesamtmasche e.V.

07.03.2022

BTE: Schuhhandel hatte 2021 erneut schwieriges Jahr

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels anlässlich der SHOES Düsseldorf 6. bis 8. März 2022

Das vergangene Jahr war bereits das zweite Jahr, in dem der stationäre Schuhhandel unter der Pandemie und den Corona-Maßnahmen kräftig gelitten hat. Seit dem Ausbruch der Pandemie waren die meisten Schuhgeschäfte bis heute an rund der Hälfte aller möglichen Verkaufstage zwangsgeschlossen oder Einschränkungen wie der 2G-Regel unterworfen. Dies hat kräftige Spuren bei Umsatz und Ertrag hinterlassen.

Nach ersten Schätzungen des BTE, der Ende 2021 mit dem Handelsverband Schuhe (BDSE) fusionierte, endete das vergangene Jahr im Schuhfachhandel mit einem Umsatzminus von etwa 3 Prozent. Damit liegen nun die Schuhgeschäfte im Durchschnitt rund 25 Prozent unter den Umsätzen, die sie in Vor-Corona-Zeiten erzielt hatten.

Zwar wachsen die Online-Umsätze jener Schuhhäuser, die neben dem POS-Umsatz auch einen digitalen Vertriebsweg unterhalten, doch konnten die Online-Umsatzanteile den Rückgang im stationären Business nicht kompensieren. Zwei Drittel der Schuhhändler verzeichnen einen Online-Umsatzanteil von unter 10 Prozent vom Gesamtumsatz. Dabei handelt es sich um Verkäufe über Plattformen, den eigenen Webshop oder über Social Media-Verkaufsaktivitäten.

Die Online-Umsätze mit Schuhen insgesamt, inkl. jener der Online-Pure Player, stiegen in 2021 nach ersten BTE-Berechnungen um 12 bis 15 Prozent. Vor diesem Hintergrund haben sich die Marktanteile auch im vergangenen Jahr weiter zugunsten des Online-Handels verschoben. Der BTE geht davon aus, dass nach knapp 35 Prozent in 2020 der Onlineanteil mit Schuhen auf aktuell 40 Prozent gewachsen ist. Während die Corona-Maßnahmen das stationäre Business hart trafen und es förmlich ausbremsten, wirkten sie für den Online-Handel wie ein Konjunkturpaket.

Der stationäre Schuhhandel durchlief im vergangenen Jahr eine Berg- und Talfahrt. Bis einschließlich Mai mussten die Schuhgeschäfte in den meisten Bundesländern geschlossen bleiben und konnten sich nur über Click&Collect oder Click&Meet über Wasser halten. Nach dem Re-Opening zog dann in den Sommermonaten das Geschäft kräftig an, so dass über eine ausgesprochen starke Verbrauchernachfrage ein Gutteil der im Lockdown verlorenen Umsätze wieder aufgeholt werden konnte. Allerdings brach mit Einführung von 2G im November die Umsatzkurve erneut und heftig nach unten hin ab. Selbst im normalerweise stark frequentierten Weihnachtsgeschäft fehlten vielerorts 30 bis 40 Prozent der Kunden, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Verkaufserlöse.

Insgesamt verlief das letzte Jahr je nach Betriebsform und Standort sehr unterschiedlich. Entsprechend ist die Spreizung der Umsatzentwicklung sehr groß. Kleine inhabergeführte Fachgeschäfte mit traditionell starker Kundenbindung kamen meist besser durch das Jahr als so mancher größerer Filialist, der in Shopping-Zentren oder in Normalzeiten hoch frequentierten Haupteinkaufslagen der Metropolen vertreten ist. Denn die Einkaufszentren mit ihrem hohen gastronomischen Mieterbesatz waren schwach besucht und in den Highstreets fehlten oftmals die Kunden aus dem weiteren Umland sowie Touristen und Messebesucher aus dem Ausland. Kleine Standorte konnte dagegen davon profitieren, dass viele Menschen im Homeoffice arbeiteten und sie ihren Einkaufsradius deutlich einschränkten.

Bei rückläufigen stationären Umsätzen und steigenden Online-Verkäufe dürfte das Marktvolumen mit Schuhen in 2021 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2020 geblieben sein. Damals betrug das Marktvolumen nach den Berechnungen des BTE 10,2 Milliarden Euro und lag um 1,6 Milliarden Euro bzw. 13 Prozent unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Eindeutiger Corona-Verlierer ist der stationäre Schuhhandel, dem – wie bereits erwähnt – noch immer 25 Prozent seiner früheren Umsätze fehlen.

Dank staatlicher Hilfsprogramme schlugen sich diese Umsatzverluste nicht in vollem Umfang in den Bilanzen des Schuhfachhandels nieder. Über rückzahlbare KfW-Kredite und neue Bankkredite konnten sie ihre Liquidität sichern und mittels Kurzarbeit und Überbrückungshilfen die Kostenseite entlasten. Anders hätte ein größerer Teil der Unternehmen das abgelaufene Jahr auch wohl kaum überstanden.

Mit den vor einigen Tagen beschlossenen Lockerungen ist nun die Zuversicht in den Schuhgeschäften zurückgekehrt. Zwar herrscht noch immer ein gewisses Maß an Verunsicherung in der Bevölkerung, aber es ist abzusehen, dass sich diesbezüglich bald wieder Normalität im Einkaufsverhalten einstellt und bei den Menschen – wie bereits nach dem Ende des letzten Lockdowns – die Freude am Shoppen in den Schuhgeschäften zurückkehrt. Ein unbeschwerter Einkauf wird sich allerdings erst einstellen, wenn die Ukraine-Krise überwunden ist. Darauf hoffen alle.

 

Weitere Informationen:
Schuhe Schuhhandel SHOES
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels
Rolf Pangels
25.02.2022

BTE: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle im Outfithandel

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 
Ganz im Gegenteil würden die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend sein. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“
 
Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich gewesen. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

Foto: GDH e.V.
Angela Breiter
04.02.2022

Neuer Vorstand der GDH e.V.: Angela Breiter erste Frau an der Spitze der Hutbranche

Die Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) hat ein neues, ehrenamtliches Führungsteam, das einstimmig bei der Online-Mitgliederversammlung im Januar 2022 gewählt wurde. Fünf von sieben Mitgliedern sind neu dabei – auch die 1. Vorsitzende Angela Breiter (Jahrgang 1991). Die 30-Jährige führt zusammen mit ihrem Bruder Alexander Breiter in 5. Generation die drei Geschäfte des 1863 gegründeten Familienunternehmens Hut-Breiter mit Stammsitz in München.

Angela Breiter löst Andreas Voigtländer ab, der 24 Jahre lang die Geschicke der GDH leitete. Der jetzt 63-jährige Inhaber von Hut Mühlenbeck, Wiesbaden, wurde in der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Nach wie vor wird der Hutspezialist durch seine Expertise den Verband unterstützen und die Branchenumfragen der GDH betreuen.

Die Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) hat ein neues, ehrenamtliches Führungsteam, das einstimmig bei der Online-Mitgliederversammlung im Januar 2022 gewählt wurde. Fünf von sieben Mitgliedern sind neu dabei – auch die 1. Vorsitzende Angela Breiter (Jahrgang 1991). Die 30-Jährige führt zusammen mit ihrem Bruder Alexander Breiter in 5. Generation die drei Geschäfte des 1863 gegründeten Familienunternehmens Hut-Breiter mit Stammsitz in München.

Angela Breiter löst Andreas Voigtländer ab, der 24 Jahre lang die Geschicke der GDH leitete. Der jetzt 63-jährige Inhaber von Hut Mühlenbeck, Wiesbaden, wurde in der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Nach wie vor wird der Hutspezialist durch seine Expertise den Verband unterstützen und die Branchenumfragen der GDH betreuen.

2. Vorsitzende ist Siegfried Seidl (1972), Hut Mayer aus Neuötting, der viel Erfahrung durch sein achtjähriges Engagement im GDH-Vorstand mitbringt. Die beiden Vorstandsvorsitzenden werden durch den fünfköpfigen Vorstandsbeirat unterstützt. Neben Annette Wahl, die bereits seit zwei Wahlperioden als stellv. Vorsitzende aktiv war, haben sich vier neue Persönlichkeiten der Hutbranche erfolgreich zur Wahl gestellt:

  • Alexander Ehrhard (1985), Hut Streibich, Mainz
  • Sabine Falkenhagen (1964), Gebr. Hut Falkenhagen, Hamburg
  • Niko Paraschos (1968), Hut-Boutique, Arnsberg-Neheim
  • Helena Ruth Scarpone (1992), Hutsalon Ruth Stoll, Bad Säckingen
  • Annette Wahl (1968), Hut Nagel, Karlsruhe

Im Juni 2022 will sich die GDH zu einer zweiten Mitgliederversammlung treffen – diesmal persönlich – um motiviert den Neubeginn unter verjüngter Flagge die Zeit noch der Corona-Krise zu planen. Gemeinsam mit der GDH-Geschäftsführerin Kirsten Reinhardt stehen für 2022 verschiedene Aktivitäten an, beispielsweise die Kampagne zum `Internationalen Tag des Hutes´ am 25. November, an dem die GDH-Mitglieder den Titel `Hutträger des Jahres´ seit 2013 an prominente Persönlichkeiten verleihen.

Weitere Informationen:
GDH e.V. Vorstandsvorsitzender Vorstand
Quelle:

GDH

02.02.2022

BTE-Unternehmerbefragung: Verlorenes Jahr für viele Outfithändler

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 
Positiv ist festzuhalten, dass sich durch Lieferprobleme die Lagersituation bei Herbst/Winterware etwas entspannt hat. 36 Prozent der Teilnehmer vermeldeten per Mitte/Ende Januar unterdurchschnittliche Restbestände, bei 45 Prozent lagen sie im Durschnitt und nur bei 19 Prozent über dem normalen Level.
 
Bezüglich des Umsatzes für 2022 sind die befragten Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhändler eher optimistisch. 57 Prozent gehen von einem Plus gegenüber 2021 aus, fast ein Viertel sogar zweistellig. 27 Prozent rechnen mit einem Pari, nur 15 Prozent mit einem Minus.
 
Bei der Vororder sind die Outfithändler dennoch gespalten. 29 Prozent gehen mit höheren, 39 Prozent mit gleichbleibenden und 32 Prozent mit niedrigeren Mengenplanungen in die Orderrunde für Herbst/Winter 2022. Und das, obwohl über 90 Prozent der Umfrageteilnehmer derzeit mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Versorgung mit aktueller Ware ausgehen, fast die Hälfte davon sogar bei über 10 Prozent der Ware. Lediglich 7 Prozent sehen keinerlei Verzögerungen oder Ausfälle.
 
Etwas stärker gewichtet werden dürften dabei Nachhaltigkeits- bzw. ökologische Aspekte. Denn 80 Prozent der Umfrageteilnehmer registrieren hier eine zunehmende Sensibilität der Kunden – auch wenn es in der Gesamtbetrachtung vielfach noch Einzelfälle sind. Sechs von zehn Umfrageteilnehmer wollen diesen Trend daher beim Einkauf zumindest moderat berücksichtigen. Jeder vierte plant, hier sogar deutlich stärkere Akzente zu setzen. Fünf Prozent der Befragten monieren allerdings, dass das Angebot an entsprechender Ware noch zu gering ist.
 
Hinweis: An der Befragung nahmen über einhundert Unternehmen teil. Mehr als drei Viertel haben ihren Sortimentsschwerpunkt bei Bekleidung.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Umfrage
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

21.01.2022

BVMed: Diskussion der EU-Produkthaftungs-Richtlinie und KI-Haftung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der BVMed hält eine Verschärfung der Haftungsregelungen generell für nicht geeignet, um Vertrauen in KI Systeme zu erhöhen. Vertrauen kann nur dann erzeugt werden, wenn Schäden durch KI-Systeme vermieden werden und Medizinprodukte sicher sind. „Dies wird durch klare und umsetzbare Vorgaben zur Zertifizierung von KI-Software in der Medizintechnik erreicht“, so BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx.

Das BVMed-Positionspapier finden Sie hier.

Martina Bandte © Gesamtmasche
19.01.2022

Gesamtmasche: „Mittelstand im Wettbewerb künstlich schlechter gestellt“

  • Skepsis trotz guter Auftragslage
  • Hersteller kämpfen mit Überregulierung und anhaltend hohen Beschaffungspreisen

Zum Jahresauftakt sorgt eine gute Auftragslage bei den deutschen Maschenherstellern für stabile Geschäfte. Doch die Ruhe trügt: „Optimistisch ist die Branche nicht“, betont Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Die Lage im stationären Modeeinzelhandel ist katastrophal, und praktisch alle Hersteller haben mit einem immensen Kostenschub zu kämpfen.“ Die Folgen der Corona-Krise, überschießende Beschaffungspreise, Rohstoffknappheit und Chaos bei der Fracht belasten die Branche enorm. „Doch statt uns in dieser angespannten Lage zu entlasten, bürdet uns die Politik ständig weitere Regulierungen auf“, kritisiert die Familienunternehmerin.

  • Skepsis trotz guter Auftragslage
  • Hersteller kämpfen mit Überregulierung und anhaltend hohen Beschaffungspreisen

Zum Jahresauftakt sorgt eine gute Auftragslage bei den deutschen Maschenherstellern für stabile Geschäfte. Doch die Ruhe trügt: „Optimistisch ist die Branche nicht“, betont Martina Bandte, Präsidentin des Gesamtverbands der deutschen Maschenindustrie. „Die Lage im stationären Modeeinzelhandel ist katastrophal, und praktisch alle Hersteller haben mit einem immensen Kostenschub zu kämpfen.“ Die Folgen der Corona-Krise, überschießende Beschaffungspreise, Rohstoffknappheit und Chaos bei der Fracht belasten die Branche enorm. „Doch statt uns in dieser angespannten Lage zu entlasten, bürdet uns die Politik ständig weitere Regulierungen auf“, kritisiert die Familienunternehmerin.

Angesichts der positiven Umsatzentwicklung im Inland und steigender Auftragseingänge bewegt sich der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 1. Quartal 2022 mit 17,96 im deutlich positiven Bereich (Indexwert zum 4. Quartal 2021: 14,54). Allerdings klagen viele Hersteller über rückläufige Erträge. Über ein Viertel beklagt, dass die zu erzielenden Preise nicht mehr auskömmlich sind. Verbandspräsidentin Martina Bandte: „Im Handel und bei großen industriellen Abnehmern lassen sich die Kostensteigerungen nur schwer weitergeben. Die Endverbraucher sind bei Textilwaren eher noch sparsamer geworden als vor der Corona-Pandemie.“

Auch die Verschiebungen der internationalen Kräfteverhältnisse machten der Branche Sorgen. Die abnehmende Bedeutung Europas im globalen Wirtschaftskontext erschwere und verteuere vor allem für kleine und mittlere Unternehmen die Beschaffung. „Statt Unternehmen mit geeigneten Strategien zu unterstützen, stellt die Politik vor allem den Mittelstand im Wettbewerb künstlich schlechter. Paradebeispiele sind das neue Lieferkettengesetz und eine ideologisierte Energiepolitik. Teuer, wirkungslos, wohlstandsmindernd – das ist das Etikett, das man getrost auf verschiedene aktuelle Politiken kleben kann.“

BVMed und VKD veröffentlichen aktualisierte Musterverträge (c) BVMed | VKD/Lopata
18.01.2022

BVMed und VKD veröffentlichen aktualisierte Musterverträge

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die aktualisierten „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ veröffentlicht. Die 26-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die aktualisierten „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ veröffentlicht. Die 26-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

„Die Zusammenarbeit zwischen Medizinprodukteunternehmen und Ärzt:innen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeiter:innen ist notwendig für die Weiterentwicklung innovativer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten, ist wichtig für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung und ist politisch erwünscht“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Doch die Zusammenarbeit braucht neben den geltenden gesetzlichen Regeln „konkrete Empfehlungen und Handlungsvorgaben für eine praxistaugliche Umsetzung“. Die gemeinsamen Musterverträge von VKD und BVMed bieten eine bewährte Grundlage für die rechtmäßige Zusammenarbeit im Gesundheitsmarkt.

Die Musterverträge, die 2006 erstmals mit dem VKD vereinbart wurden, können unter www.bvmed.de/mustervertraege heruntergeladen werden.

13.01.2022

BTE-Unternehmerumfrage 2022 gestartet

Wie bewerten Sie das Jahr 2021 und die Aussichten für 2022? Wie ist ihre Lagersituation bei Herbst- und Winterware? Rechnen Sie mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Herbst/Winter 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 

Wie bewerten Sie das Jahr 2021 und die Aussichten für 2022? Wie ist ihre Lagersituation bei Herbst- und Winterware? Rechnen Sie mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Herbst/Winter 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 
Dies sind einige der Fragen aus der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage. Jedes Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel ist eingeladen, einige Fragen über das Jahr 2021 sowie seine Pläne und Erwartungen für 2022 zu beantworten. Alle Antworten werden vertraulich behandelt. Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden. Der BTE bittet um Beantwortung bis 28. Januar 2022 und um eine rege Beteiligung, um ein möglichst repräsentatives Bild der Branche zu erhalten und die Wünsche und Forderungen der Unternehmen noch besser vertreten zu können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Februar veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

10.01.2022

OEKO-TEX® Neuregelungen 2022

Die OEKO-TEX® Association hat ihre jährliche Aktualisierung der geltenden Prüfkriterien, Grenzwerte und Richtlinien für ihre Zertifizierungen veröffentlicht. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2022 endgültig in Kraft. Darüber hinaus ist ab sofort der neue Impact Calculator für STeP by OEKO-TEX® Kunden verfügbar. Das speziell für die Betriebe der Textilindustrie entwickelte Tool liefert Daten zum CO2- und Wasserfußabdruck, die für die Erreichung der Klimaziele notwendig sind.

Mitte 2022 wird die Association RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® einführen, eine neue Zertifizierung für Marken und Einzelhändler, die sich explizit zu internationalen Abkommen für Menschenrechte und Umweltschutz bekennen. Ziel von OEKO-TEX® ist es, Unternehmen in ihrer Verantwortung, Sorgfaltspflichten im eigenen Betrieb sowie in ihren globalen Lieferketten zu erfüllen, zu unterstützen. RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® wurde in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der einschlägigen OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entwickelt.

Die OEKO-TEX® Association hat ihre jährliche Aktualisierung der geltenden Prüfkriterien, Grenzwerte und Richtlinien für ihre Zertifizierungen veröffentlicht. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2022 endgültig in Kraft. Darüber hinaus ist ab sofort der neue Impact Calculator für STeP by OEKO-TEX® Kunden verfügbar. Das speziell für die Betriebe der Textilindustrie entwickelte Tool liefert Daten zum CO2- und Wasserfußabdruck, die für die Erreichung der Klimaziele notwendig sind.

Mitte 2022 wird die Association RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® einführen, eine neue Zertifizierung für Marken und Einzelhändler, die sich explizit zu internationalen Abkommen für Menschenrechte und Umweltschutz bekennen. Ziel von OEKO-TEX® ist es, Unternehmen in ihrer Verantwortung, Sorgfaltspflichten im eigenen Betrieb sowie in ihren globalen Lieferketten zu erfüllen, zu unterstützen. RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® wurde in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der einschlägigen OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entwickelt.

Neuerungen in den Grenzwertkatalogen
OEKO-TEX® hat Bisphenol B bei den Zertifizierungen STANDARD 100, LEATHER STANDARD und ECO PASSPORT by OEKO-TEX® sowie in die STeP by OEKO-TEX® MRSL aufgenommen. Gleiches gilt für zwei weitere Farbstoffe auf der Basis von Michler's Keton/Base.N eu unter BeobachtungAuch im Jahr 2022 wird OEKO-TEX® verschiedene Substanzen auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Konformität mit einschlägigen Vorgaben überwachen. Dies betrifft vor allem einige Prozesskonservierungsstoffe sowie die Bisphenole F, S und AF.

Neu unter Beobachtung
Auch im Jahr 2022 wird OEKO-TEX® verschiedene Substanzen auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Konformität mit einschlägigen Vorgaben überwachen. Dies betrifft vor allem einige Prozesskonservierungsstoffe sowie die Bisphenole F, S und AF. Die Neuregelungen 2022 sind für alle OEKO-TEX® Produkte im Detail unter dem Menüpunkt Downloads über die OEKO-TEX® Website www.oeko-tex.com/news abrufbar.

Weitere Informationen:
STeP OekoTex
Quelle:

Oeko-Tex

06.01.2022

BTE: Textilien/Bekleidung sind „notwendiger Bedarf“

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 
Zur Unterstützung klagewilliger Unternehmen hat der BTE daher ein Argumentationspapier erstellt, das die Notwendigkeit regelmäßiger Käufe von Textilien und Bekleidung (inkl. Schuhen) verdeutlicht. Es zeigt auf, dass die Mehrzahl der jährlich fast 60 Mode- und Textilkäufe der Bundesbürger bedarfsgetrieben ist, weil die Artikel z.B. verschleißen oder nicht mehr passen. Es eignet sich ggf. auch zur Vorbereitung von Gesprächen mit dem eigenen Landtagsabgeordneten über die unakzeptable Ungleichbehandlung von Einzelhandelsbranchen.
 
Hinweis: Das Argumentationspapier ist auf www.bte.de (Startseite: Informationen für die Branche) abrufbar. Der BTE ist als Verband selbst nicht klageberechtigt.

Weitere Informationen:
2G Klage Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BVMed / VVHC
04.01.2022

BVMed nimmt VVHC als assoziiertes Mitglied auf

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat den Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) als neues assoziiertes Mitglied aufgenommen. Es ist das erste Mal, dass mit dem VVHC ein Verband die Möglichkeit der assoziierten Mitgliedschaft im BVMed nutzt. „Wir wollen damit unsere Kräfte bündeln und die Aktivitäten der Homecare-Branche gegenüber Politik und Krankenkassen stärker abstimmen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und VVHC-Geschäftsführer Norbert Bertram. BVMed und VVHC setzen sich gemeinsam für die Stärkung der Qualität in der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung ein. Außerdem möchten beide Verbände das Bewusstsein für die Bedeutung der Homecare-Versorgung für die ambulanten Versorgungsstrukturen in Deutschland stärken.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat den Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) als neues assoziiertes Mitglied aufgenommen. Es ist das erste Mal, dass mit dem VVHC ein Verband die Möglichkeit der assoziierten Mitgliedschaft im BVMed nutzt. „Wir wollen damit unsere Kräfte bündeln und die Aktivitäten der Homecare-Branche gegenüber Politik und Krankenkassen stärker abstimmen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und VVHC-Geschäftsführer Norbert Bertram. BVMed und VVHC setzen sich gemeinsam für die Stärkung der Qualität in der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung ein. Außerdem möchten beide Verbände das Bewusstsein für die Bedeutung der Homecare-Versorgung für die ambulanten Versorgungsstrukturen in Deutschland stärken.

Homecare steht für die Versorgung von Patient:innen mit medizinischen Hilfsmitteln, Verbandmitteln und medizinischer Ernährung zu Hause und in Pflege- oder Altenheimen. Homecare unterstützt die ambulante Versorgung von Menschen mit Bedarf an medizinischen Hilfsmitteln durch spezialisierte Fachkräfte. Homecare ermöglicht somit vielen Patient:innen, selbstständig zu leben, in den eigenen vier Wänden therapiert und gesund zu werden.

Homecare-Leistungen umfassen unter anderem enterale und parenterale Ernährungstherapien, Infusionstherapien, Stomaversorgung, aufsaugende und ableitende Inkontinenzversorgung, moderne Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe, Tracheostoma- und Laryngektomie-Therapie, Sauerstofflangzeit-Therapie, Beatmung, Kompressionstherapie sowie Hilfsmittel, die die Mobilität der Patient:innen zu unterstützen.

Der BVMed repräsentiert über 240 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Der BVMed ist als maßgeblicher Verband der Hilfsmittel-Leistungserbringer auf Bundesebene anerkannt.

Dem VVHC gehören über 80 Mitgliedsunternehmen an, die insgesamt über 900 Homecare-Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik repräsentieren. Die vom VVHC vertretenen Mitglieder versorgen über eine Million Patient:innen in sieben Therapiefeldern

(c) BVMed / Darius Ramazani
BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll
21.12.2021

BVMed: „Mittelstand stärken, Bürokratie abbauen, Innovationen fördern“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erwartet von der Bundesregierung im neuen Jahr entscheidende Weichenstellungen für die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland und die Entlastung der Unternehmen von starker Bürokratie. „Politik und Gesellschaft können sich in der Corona-Krise auf die versorgungskritische Medizintechnik-Branche verlassen: von der intensivmedizinischen Betreuung, der ambulanten Versorgung durch Homecare-Unternehmen und Hilfsmittel-Leistungserbringer bis hin zur gesteigerten Produktion von Spritzen und Hygieneprodukten für eine erfolgreiche Impfkampagne“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll zum Jahreswechsel 2021/22. Sein Appell: „Jetzt dürfen wir die mittelständisch geprägte MedTech-Branche bei der Bewältigung der Herausforderungen nicht im Stich lassen."

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) erwartet von der Bundesregierung im neuen Jahr entscheidende Weichenstellungen für die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland und die Entlastung der Unternehmen von starker Bürokratie. „Politik und Gesellschaft können sich in der Corona-Krise auf die versorgungskritische Medizintechnik-Branche verlassen: von der intensivmedizinischen Betreuung, der ambulanten Versorgung durch Homecare-Unternehmen und Hilfsmittel-Leistungserbringer bis hin zur gesteigerten Produktion von Spritzen und Hygieneprodukten für eine erfolgreiche Impfkampagne“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll zum Jahreswechsel 2021/22. Sein Appell: „Jetzt dürfen wir die mittelständisch geprägte MedTech-Branche bei der Bewältigung der Herausforderungen nicht im Stich lassen."

Denn die Medizintechnik-Branche stehe zusätzlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen. So würden beispielsweise steigende Rohstoffpreise, Frachtkosten und Energiepreise für erhöhte Kosten sorgen. Die EU-Medizinprodukte-Verordnung binde die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten für die aufwändigen regulatorischen Prozesse zur Rezertifizierung von Bestandsprodukten. Hinzu komme der digitale Wandel und die Transformation der Industrie zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. „Der Koalitionsvertrag bietet gute Ansätze, um den Mittelstand zu stärken, Bürokratie abzubauen und Innovationen zu fördern. Dafür müssen nun die konkreten Schritte angegangen werden, um die Versorgung der Patient:innen in Deutschland mit modernen Medizintechnologien auch in Zukunft zu sichern“, so Möll.

In einem 5-Punkte-Papier spricht sich der BVMed unter anderem für eine „Initiative MedTech 2030“, für eine DRG-Zukunftskommission sowie für eine bessere Nutzung der Gesundheitsdaten für die Forschung und Versorgung aus.

Das Papier kann hier heruntergeladen werden.

(c) BVMed
10.12.2021

BVMed-Hygieneforum 2021: Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz

Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz müssen im stationären wie ambulanten Bereich adäquater vergütet werden. Das forderten Expert:innen aus Pflege, ärztlichen Praxen, Kliniken und Medizinprodukte-Unternehmen auf dem 10. BVMed-Hygieneforum am 8. Dezember 2021 mit rund 200 Online-Teilnehmer:innen. „Wir brauchen eine frühzeitigere Infektionsprävention, um Infektionen besser zu vermeiden“, so Daniela Piossek, Sprecherin des BVMed-Fachbereichs Nosokomiale Infektionen und Moderatorin des Hygieneforums. Sie sprach sich dafür aus, in einem „Hygienedialog“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten. Ines Perea vom Bundesgesundheitsministerium könnte sich das aus fachlicher Sicht sehr gut vorstellen: „Wir wollen das Thema Hygiene und Infektionsvermeidung in der neuen Legislaturperiode voranbringen.“ Für Andreas Wedeking vom Verband katholischer Altenhilfe sind Investitionen in den Infektionsschutz gut angelegt, „denn jede vermiedene Infektion muss nicht mehr langwierig behandelt werden.“ „Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz sind ethisch und sparen Kosten“, unterstützte Krankenhaushygieniker Prof. Dr.

Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz müssen im stationären wie ambulanten Bereich adäquater vergütet werden. Das forderten Expert:innen aus Pflege, ärztlichen Praxen, Kliniken und Medizinprodukte-Unternehmen auf dem 10. BVMed-Hygieneforum am 8. Dezember 2021 mit rund 200 Online-Teilnehmer:innen. „Wir brauchen eine frühzeitigere Infektionsprävention, um Infektionen besser zu vermeiden“, so Daniela Piossek, Sprecherin des BVMed-Fachbereichs Nosokomiale Infektionen und Moderatorin des Hygieneforums. Sie sprach sich dafür aus, in einem „Hygienedialog“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten. Ines Perea vom Bundesgesundheitsministerium könnte sich das aus fachlicher Sicht sehr gut vorstellen: „Wir wollen das Thema Hygiene und Infektionsvermeidung in der neuen Legislaturperiode voranbringen.“ Für Andreas Wedeking vom Verband katholischer Altenhilfe sind Investitionen in den Infektionsschutz gut angelegt, „denn jede vermiedene Infektion muss nicht mehr langwierig behandelt werden.“ „Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz sind ethisch und sparen Kosten“, unterstützte Krankenhaushygieniker Prof. Dr. Lutz Jatzwauk vom Universitätsklinikum Dresden. „Hygiene ist nicht verhandelbar“, so der klare Appell von Ulrich Freitag vom Berufsverband der Frauenärzte und Mitglied der Hygiene-Expertengruppe beim Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).

Weitere Informationen finden Sie hier.

03.12.2021

BTE plädiert für zentrale 2G-Prüfungen durch Kommunen und City-Marketing

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 
Üblicherweise besuchen die meisten Verbraucher in den Innenstädten mehr als ein Geschäft. Nach BTE-Erkenntnissen gehen die Kunden allein beim Modeshopping im Durchschnitt bereits in mehr als drei Textilgeschäfte. „Im Weihnachtsgeschäft dürfte die Zahl der besuchten Läden noch höher liegen“, meint Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

02.12.2021

BTE kritisiert 2G-Regelung scharf und fordert Schadenersatz

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 
Zur Eindämmung der Pandemie sei die Zugangsbeschränkung im Handel für Ungeimpfte ohnehin untauglich. Diverse wissenschaftliche Untersuchungen hätten mehrfach belegt, dass der Handel kein Infektionstreiber ist. „Speziell in Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel waren die Kundenfrequenzen in den letzten Wochen zudem extrem gering, während sich z.B. in Bussen und Bahnen oder auch in anderen Geschäften weiterhin die Kunden drängeln dürfen“, bemerkt Jost. „Anscheinend will die Politik mit diesem sinnlosen Aktionismus vom eigenen Versagen ablenken, zu der ich ausdrücklich auch die unterbliebene flächendeckende Ausstattung der Schulen mit geeigneten Lüftungsanlagen zähle.“   
 
Für den betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist der nun zu erwartende Kundenschwund um weitere 30 Prozent als Folge der 2G-Einschränkung dramatisch und existenzbedrohend. Schließlich ist es seit dem Frühjahr 2020 nunmehr die vierte Saison in Folge, die durch fragwürdige und jetzt womöglich verfassungswidrige politische Maßnahmen ruiniert werde, so der Verband. Textil- und Schuhhäuser aus 2G-Gebieten vermelden aktuell hohe Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. Da die Kosten unverändert bleiben, landet der betroffene Handel damit zwangsläufig tief in den roten Zahlen. „Weil der Umsatz des gesamten stationären Modehandels nach unseren Schätzungen jetzt schon aufgelaufen rund 30 Prozent unter Vor-Corona-Niveau liegt, werden viele Unternehmen die erneute Beschränkung ohne massive staatliche Hilfen nicht überleben“, prognostiziert Steffen Jost.
 
Der BTE-Präsident fordert die Politik daher auf, den Modehandel nicht weiter zum Opfer der verfehlten Impf-Kampagne zu machen. „Die Unternehmer haben gerne Überzeugungsarbeit für die Impfung geleistet und werden als Dank dafür jetzt mit unsinnigen Beschränkungen bestraft. Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen!“, fordert Jost

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BTE. Bereits am 20. August unterschrieben (v.l.) Nina Kiesow (BLE-Präsidentin), Brigitte Wischnewski (BDSE-Präsidentin) und Steffen Jost (BTE-Präsident), den Verschmelzungsvertrag.
16.11.2021

BTE fusioniert mit BDSE und BLE zum BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Am 15. November hat das Vereinsregister Köln die Verschmelzung des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. (BDSE) und des Bundesverbands des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) auf den BTE rechtswirksam in das Vereinsregister eingetragen. Neuer Name des fusionierten Verbandes ist „Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE), die meist verwendete Kurzform lautet „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“. Die Verschmelzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt.
 
Vorausgegangen waren am 20. August drei außerordentliche digitale Delegiertenversammlungen von BTE, BDSE und BLE, die ohne Gegenstimmen die Verschmelzung auf den BTE beschlossen. Zudem hat die digitale BTE-Delegiertenversammlung eine Satzungsänderung mit der entsprechenden Namensänderung beschlossen.
 
Ziel der Verschmelzung ist es, die bereits seit Jahren enge Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Büro und Geschäftsführungen in Personalunion weiter zu intensivieren, zu vereinfachen und vor allem zum Wohle der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche effizienter zu gestalten. Die zentralen Gründe:
 

Am 15. November hat das Vereinsregister Köln die Verschmelzung des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. (BDSE) und des Bundesverbands des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) auf den BTE rechtswirksam in das Vereinsregister eingetragen. Neuer Name des fusionierten Verbandes ist „Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE), die meist verwendete Kurzform lautet „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“. Die Verschmelzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt.
 
Vorausgegangen waren am 20. August drei außerordentliche digitale Delegiertenversammlungen von BTE, BDSE und BLE, die ohne Gegenstimmen die Verschmelzung auf den BTE beschlossen. Zudem hat die digitale BTE-Delegiertenversammlung eine Satzungsänderung mit der entsprechenden Namensänderung beschlossen.
 
Ziel der Verschmelzung ist es, die bereits seit Jahren enge Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Büro und Geschäftsführungen in Personalunion weiter zu intensivieren, zu vereinfachen und vor allem zum Wohle der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche effizienter zu gestalten. Die zentralen Gründe:
 

  • Verbandsstrategisch: Die Landesverbände der Einzelhandelsorganisation, die gleichzeitig auch die Mitgliedsverbände von BTE, BDSE und BLE sowie des Handelsverband Deutschland HDE sind, wünschen zur Optimierung eine Fusion der Bundesfachverbände.
  • Sortimentspolitisch: In allem drei Branchen haben sich die Sortimente in den letzten Jahren weiter vermischt. Immer mehr Handelsunternehmen führen mittlerweile Textilien, Schuhe und Lederwaren.
  • Kosten: Durch die Zentralisierung interner (Verwaltungs-)Dienste wird der bürokratische Aufwand gesenkt  
  • Effizienz: Durch die größere Einheit werden Doppelarbeiten vermieden und die Interessenvertretung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels vor dem Hintergrund immer größer werdender politischer und wirtschaftlicher Verbundräume gestärkt.

 
Auch nach der Verschmelzung wird es eine eigene Facharbeit für die Sortimentsbereiche Schuhe und Lederwaren geben. Dazu werden eigene Arbeitskreise für Schuhe und für Lederwaren gegründet sowie das BTE-Präsidium um Vertreter aus dem spezialisierten Schuh- und Lederwarenhandel erweitert.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

03.11.2021

BVMed für Beibehaltung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Sie stehen dabei in engem Austausch mit Angehörigen und Pflegefachpersonen. Die Anpassung der Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage war für diese Unternehmen ein wichtiger Schritt, um den Bedarf der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nach Pflegehilfsmitteln decken zu können. „Doch auch nach dem 31. Dezember 2021 muss dies sichergestellt werden. Aus unserer Sicht ist es daher essenziell, den erhöhten Leistungsanspruch gemäß § 40 Absatz SGB XI auch über dieses Datum hinaus beizubehalten“, schreibt der BVMed an das BMG.

Die weiter steigenden Preise sind nach Ansicht von BVMed-Expertin Juliane Pohl nicht alleine auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. „Auch die allgemeine Preisentwicklung, die stark ansteigenden Energie- und Rohstoffpreise sowie die explosionsartige Entwicklung der Frachtkosten tragen zu den gestiegenen Kosten bei“, so Pohl. Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wurde seit Einführung der Pflegeversicherung nur einmalig im Jahre 2015 angehoben. „Diese Anhebung liegt somit bereits sechs Jahre zurück und lässt die allgemeinen Preisentwicklungen der letzten Jahre – auch ungeachtet der COVID-bedingten Verschärfungen – unberücksichtigt“, argumentiert der deutsche MedTech-Verband.

Die weiter steigende Nachfrage nach Hygiene- und Schutzprodukten ist nach Ansicht des BVMed zudem Folge eines gestiegenen Bewusstseins für die Bedeutung des Infektionsschutzes. „Infektionsprävention nimmt an Bedeutung zu. Viele der Hygienemaßnahmen waren bereits vor der COVID-Pandemie notwendig, wurden jedoch oftmals vernachlässigt. Mit einem Rückgang der Nachfrage auf das Niveau vor der Corona-Pandemie ist daher nicht zu rechnen“, so Pohl. Ein weiterer Aspekt ist aus Sicht des BVMed, dass immer mehr Produkte unter den Pflegehilfsmitteln erfasst werden. So wurden vom GKV-Spitzenverband unter anderem FFP2-Masken in die Pauschale aufgenommen.